Das bringt das neue Gesetz zur Reform des Pflegestudiums für die gesamte Pflege

Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) beschlossen. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Außerdem wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Dafür ist künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen, die den gesamten Pflegebereich betreffen.

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Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei unterbrochenem Praktikum

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ein Praktikum macht, der hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Jedenfalls dann, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung dient. Oder wenn es für die Aufnahme eines Studiums notwendig ist. Außerdem darf es maximal drei Monate dauern. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 29.1.2019, Az. 5 AZR 556/17): Es besteht in diesen Fällen auch dann kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum aus persönlichen Gründen unterbrochen wird. Und wenn sich dadurch das Praktikum um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert. Allerdings muss zwischen den einzelnen Abschnitten des Praktikums ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.

Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang findet die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten deutschlandweit an 73 Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Die Länder möchten deswegen die Ausbildung zum OP-Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie gestern. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung soll der Beruf attraktiver gemacht werden. Auch um den Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb zu decken.

Brandenburg: Erstmals Tarifvertrag für Pflege-Azubis mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) und die Tarifgemeinschaft Brandenburg der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben für die Auszubildenden in der Alten- und Krankenpflege erstmals einen Tarifvertrag abgeschlossen. Er trat zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit erhalten die Auszubildenden in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 875 Euro brutto; im zweiten Ausbildungsjahr in Höhe von 975 EUR brutto und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 1075 Euro brutto. Zusätzlich bekommt der Auszubildende jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 61,6 Prozent des durchschnittlich gezahlten Ausbildungsentgeltes. Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sowie in den Nachtstunden wird jeweils ein tariflich geregelter Zeitzuschlag gezahlt. Zum 1. Oktober 2018 erhöht sich die Ausbildungsvergütung in der Alten- und Krankenpflege monatlich um 50 Euro.