Das bringt das neue Gesetz zur Reform des Pflegestudiums für die gesamte Pflege

Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) beschlossen. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Außerdem wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Dafür ist künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen, die den gesamten Pflegebereich betreffen.

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Anerkennungsverfahren in Heilberufen: Änderungsbedarf?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung sieht hinsichtlich der Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das System der Anerkennungsregelungen könne im Wesentlichen als gelungen bezeichnet werden, heißt es in einem Bericht zu dem Thema, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht. Mehr lesen

Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Staat zahlt Zuschuss!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn eine Pflegekraft ihren Berufsabschluss im Ausland erworben hat, dann kann sie ihn in Deutschland anerkennen lassen („Gleichwertigkeitsprüfung“). Die Einzelheiten dazu sind im Anerkennungsgesetz geregelt. Das Verfahren ist allerdings mit Kosten verbunden. Diese müssen vom Betroffenen in der Regel selbst getragen werden. Allerdings zahlt der Staat einen Zuschuss. Nämlich dann, wenn sich der Betroffene seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhält und seine finanziellen Mittel nicht ausreichen. Über die Details informiert das Informationsportal der Bundesregierung.

Europäischer Berufsausweis für Heilberufe kommt!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember des letzten Jahres die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen gebilligt. Unter anderem wird dadurch ein Europäischer Berufsausweis eingeführt. Dieser soll das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzen. Außerdem wird zukünftig ein „partieller Berufszugang“ für den Fall ermöglicht, dass sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Zudem beinhaltet das Gesetz einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt z.B. für Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit.