Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Staat zahlt Zuschuss!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn eine Pflegekraft ihren Berufsabschluss im Ausland erworben hat, dann kann sie ihn in Deutschland anerkennen lassen („Gleichwertigkeitsprüfung“). Die Einzelheiten dazu sind im Anerkennungsgesetz geregelt. Das Verfahren ist allerdings mit Kosten verbunden. Diese müssen vom Betroffenen in der Regel selbst getragen werden. Allerdings zahlt der Staat einen Zuschuss. Nämlich dann, wenn sich der Betroffene seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhält und seine finanziellen Mittel nicht ausreichen. Über die Details informiert das Informationsportal der Bundesregierung.

Helferausbildung und Umschulung zur Pflegefachkraft: Förderung wird fortgesetzt

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mitteilt, wurden alle Arbeitsagenturen vor Ort angewiesen, sowohl die dreijährige Umschulung zum Altenpfleger als auch die einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer über das Projekt WeGebAU weiter zu fördern. Die nun angekündigte Förderung läuft jedoch nur bis Ende nächsten Jahres. Bis dahin können über die Umschulung immerhin auch Hauptschulabsolventen in die Altenpflege geholt und mittelfristig zu Fachkräften ausgebildet werden.

Umschulungsfinanzierung für Altenpfleger bis Ende 2017 verlängert

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umschulung vorliegen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter grundsätzlich die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten). Außerdem werden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Nun hat der Bundestag Ende Januar einer Verlängerung der Umschulungsförderung für Altenpfleger und Altenpflegerinnen zugestimmt. Damit wird die dreijährige Vollfinanzierung über den 31.3.2016 hinaus bis zum 31.12.2017 verlängert.