Europäischer Berufsausweis für Heilberufe kommt!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember des letzten Jahres die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen gebilligt. Unter anderem wird dadurch ein Europäischer Berufsausweis eingeführt. Dieser soll das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzen. Außerdem wird zukünftig ein „partieller Berufszugang“ für den Fall ermöglicht, dass sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Zudem beinhaltet das Gesetz einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt z.B. für Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit.

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