Das bringt das neue Gesetz zur Reform des Pflegestudiums für die gesamte Pflege

Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) beschlossen. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Außerdem wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Dafür ist künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen, die den gesamten Pflegebereich betreffen.

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Referentenentwurf für Pflegeberufsgesetz vorgestellt: Generalistik soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt: Das Pflegeberufsgesetz (Informationspapier (pdf)). Ziel der Reform ist, die Qualität der Pflege zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt (generalistische Pflegeausbildung). Die Ausbildung wird kostenfrei. Und: Ein Pflegestudium soll als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung eingeführt werden. Man hört viele positive Stimmen. Aber auch kritische, wie z.B. in einer Pressemitteilung des Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) (pdf) deutlich wird.