Erste Vergütungssätze für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI stehen fest

Die Höhe der Vergütung für die Beratungseinsätze der Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren. Nun liegen die ersten Vereinbarungen vor. In Brandenburg können die Pflegedienste, die dem Berufsverband BAH angeschlossen sind, 35 Euro für die Beratung inkl. Wegezeit berechnen. Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt. In Bayern soll es eine Vereinbarung mit den Wohlfahrtsverbänden geben. Danach würde ab 1.3.2019 ein Betrag in Höhe von 4,20 Euro je angefangene 5 Minuten bezahlt. Eine Beratung (inkl. Wegezeit) könne maximal 75 Minuten betragen. Darauf weist Peter Wawrik in einem Blog zur häuslichen Krankenpflege hin.

Brandenburg: Erstmals Tarifvertrag für Pflege-Azubis mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) und die Tarifgemeinschaft Brandenburg der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben für die Auszubildenden in der Alten- und Krankenpflege erstmals einen Tarifvertrag abgeschlossen. Er trat zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit erhalten die Auszubildenden in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 875 Euro brutto; im zweiten Ausbildungsjahr in Höhe von 975 EUR brutto und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 1075 Euro brutto. Zusätzlich bekommt der Auszubildende jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 61,6 Prozent des durchschnittlich gezahlten Ausbildungsentgeltes. Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sowie in den Nachtstunden wird jeweils ein tariflich geregelter Zeitzuschlag gezahlt. Zum 1. Oktober 2018 erhöht sich die Ausbildungsvergütung in der Alten- und Krankenpflege monatlich um 50 Euro.