Bayern: Neuer Anlauf für Selbstverwaltung in der Pflege

Bislang gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) als Standesvertretung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (Pflege-)Kammer. Nun wurde ein neuer Anlauf unternommen, die Selbstverwaltung zu reformieren. Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) hat dazu einen Ausschuss eingesetzt, der ein erstes Eckpunktepapier verfasst hat. Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates hervor.

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge zurückzahlen

Eine Pflegekammer ist verpflichtet, nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, sie darf kein Vermögen anhäufen. Doch genau das ist in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Konsequenz: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen. Deswegen hatten fünf Pflegekräfte gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mitte November fand die Verhandlung statt. Nach einem richterlichen Hinweis hat die Pflegekammer sämtliche Bescheide zurückgenommen. Mehr Infos gibt es bei dem BEN Kurier.

Urteil bestätigt Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat mit zwei Urteilen vom 22. August 2019 (Az. 8 LC 116/18, 8 LC 117/18) die Klagen einer Krankenschwester und einer Gesundheits- und Krankenpflegerin auch in zweiter Instanz abgewiesen. Beide Pflegekräfte wollten erreichen, dass sie nicht Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen sind. Nach Ansicht des OVG habe der Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Einrichtung der Pflegekammer einen sehr weiten Einschätzungsspielraum. Niedersachsen habe seine Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Auch die Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht sei verhältnismäßig. Über die Höhe des Beitrags hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Schließlich ging es noch darum, ob die Tätigkeit im Aufnahmemanagement einer Klinik eine Berufsausübung im Sinne des Pflegekammergesetzes darstellt. Das OVG hat das bejaht. Die Klägerin könne bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnisse aus der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin einsetzen.

7 Fakten zu Pflegekammern, die Sie wissen müssen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich eine Pflegekammer auf Bundesebene ins Spiel gebracht. Damit schließt er sich einer Initiative an, die seit 2016 eine Gründungskonferenz für eine Spitzenorganisation pflegerischer Selbstverwaltung vorbereitet. Zur Zeit existieren Pflegekammern nur in drei Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Dort gibt es teilweise ziemlichen Zoff, z. B. um die Mitgliedsbeiträge. In anderen Bundesländern finden gerade Abstimmungen zur Einführung von Pflegekammern statt. Immer wieder stelle ich bei Diskussionen fest, dass der rechtliche Hintergrund von Pflegekammern weithin unbekannt ist. Deswegen jetzt: 7 Fakten zu Pflegekammern.

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