Bayern: Neuer Anlauf für Selbstverwaltung in der Pflege

Bislang gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) als Standesvertretung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (Pflege-)Kammer. Nun wurde ein neuer Anlauf unternommen, die Selbstverwaltung zu reformieren. Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) hat dazu einen Ausschuss eingesetzt, der ein erstes Eckpunktepapier verfasst hat. Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates hervor.

„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“: Heute tritt Gesetz in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 1. Mai 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) ermuntert alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“ Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.