Bayern: Neuer Anlauf für Selbstverwaltung in der Pflege

Bislang gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) als Standesvertretung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (Pflege-)Kammer. Nun wurde ein neuer Anlauf unternommen, die Selbstverwaltung zu reformieren. Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) hat dazu einen Ausschuss eingesetzt, der ein erstes Eckpunktepapier verfasst hat. Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates hervor.

Minister Spahn legt Untergrenzen für Pflegepersonal fest: Darf er das überhaupt?

RA Thorsten Siefarth - LogoWas sich gerade bei den Pflegepersonaluntergrenzen abspielt, ist ein sehr schönes Beispiel dafür, wie unser Gesundheitssystem funktioniert. In vielen Bereichen der Sozialversicherung sind die Akteure selbst für ihre Angelegenheiten zuständig. Stichwort Selbstverwaltung. Wenn die Akteure keine Einigung schaffen, dann muss eine Schiedsstelle entscheiden. Außerdem kann sich der Staat einschalten. So gerade geschehen bei den „Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern“. In § 137i Abs. 1 SGB V ist geregelt, dass der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich auf Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser einigen müssen. Die im Gesetz vorgesehene Frist ist zum 30. Juni 2018 abgelaufen. Das Gesetz sieht in § 137i Abs. 2 SGB V für das Scheitern der Verhandlungen vor, dass das Bundesgesundheitsministerium selbst eine Verordnung erlassen kann (ohne Beteiligung des Bundesrates). Also: Herr Spahn, bzw. sein Haus, darf die Pflegepersonaluntergrenzen tatsächlich selbst festlegen.

Selbstverwaltung der Kassen soll stärker kontrolliert werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen organisieren sich selbst. Der Staat setzt nur den Rahmen (wenn auch mit vielen Vorgaben). Bei der Selbstverwaltung der Kassen sollen Versicherte, Beitragszahler und Ärzte gemeinsam und eigenverantwortlich mitwirken. Damit dies aber auch gut funktioniert, ist eine effektive interne und externe Kontrolle notwendig. Um diese Mechnismen zu verbessern hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Mehr lesen