Selbstverwaltung der Kassen soll stärker kontrolliert werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen organisieren sich selbst. Der Staat setzt nur den Rahmen (wenn auch mit vielen Vorgaben). Bei der Selbstverwaltung der Kassen sollen Versicherte, Beitragszahler und Ärzte gemeinsam und eigenverantwortlich mitwirken. Damit dies aber auch gut funktioniert, ist eine effektive interne und externe Kontrolle notwendig. Um diese Mechnismen zu verbessern hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen.



Mehr Kontrollrechte – verbesserte Transparenz

Zum einen werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgebaut. Die Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten werden ausgeweitet und präzisiert.

Künftig wird der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) drei statt wie bisher zwei Mitglieder haben. Ein Mitglied darf weder dem haus- noch dem fachärztlichen Bereich angehören. Das soll die arztgruppenübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen.

Rechtsaufsicht wird präzisiert

Das Bundesgesundheitsministerium prüft auch weiterhin, ob die Selbstverwaltungsorgane verwaltungsrechtlich korrekt handeln (Rechtsaufsicht). Künftig kann es jemanden zum Beispiel in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den GKV-Spitzenverband entsenden. Zudem kann das Ministerium künftig von einer unabhängigen Institution prüfen lassen, welche finanziellen Auswirkungen die Dienstverträge der Vorstände haben. Das gilt für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.11.2016 und der Bundesregierung vom 18.11.2016

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