Niedersachsen: Novelliertes Heimgesetz verabschiedet

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem Jahr 2011 gibt es in Niedersachsen ein Heimgesetz. Dieses wurde nun novelliert und am Donnerstag vom Landtag verabschiedet. Dabei soll es vor allem darum gehen, die Gründung und den Betrieb selbstbestimmter Wohnformen zu erleichtern. Die Niedersächsische Sozialministerin will das unterstützen durch die Förderung innovativer, inklusiver und gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Mitteln der Wohnraumförderung.



Darum geht es in dem neuen Gesetz vor allem:

  • Künftig haben die Anbieter von Wohnraum und die Träger ambulanter Dienste die Möglichkeit, bei der Leistungser­brin­­gung miteinander zu kooperieren oder Leistungen der Vermietung und Betreu­ung für einen eng begrenz­ten Zeit­raum aus einer Hand anzubieten. Erst bei einer über ein Jahr hinausgehen­den Abnahmever­pflichtung verbundener Leistungen finden die Regelungen des Gesetzes An­wen­dung.
  • Die zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften ent­wickelten Grund­sätze werden auf das betreute Wohnen übertragen.
  • Die für alternative Wohnformen pflegebedürftiger Men­schen geltenden Rege­lungen werden auf alternative Wohn­formen für Menschen mit Behinderungen über­tragen. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich des Heimrechts umgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen werden künf­tig bei alternativen Wohnfor­men die gleichen Wahlmöglich­keiten haben, wie Men­schen ohne Behinderun­gen.
  • Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen sollen künftig in ihrem Recht auf Leben in alternativen Wohnformen keinerlei Beschränkungen mehr unterliegen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 14.4.2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert