Thürigen war das letzte Bundesland, das noch kein eigenes Landesheimgesetz hatte. Das hat sich nun geändert. Am vergangenen Donnerstag wurde vom Landtag das „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ verabschiedet.
Von der Neuregelung sind 625 Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung betroffen. Diese Einrichtungen verfügen über eine Kapazität von 33.000 Plätzen.
Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger nicht selbstorganisierter Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Das neue Regelwerk sieht zugleich moderne Anforderungen an Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Qualität gemeinschaftlich betreuter Wohnformen von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung vor.
Die Betroffenen wollen auch in stationären Einrichtungen und anderen gemeinschaftlich betreuten Wohnformen unter Beibehaltung des bisherigen rechtlichen Schutzes ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dazu sollen mit dem Gesetz die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten durch die Einführung eines Beschwerdemanagements verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt werden.
Das Gesetz will neue Wohnformen ermöglichen – im Sinne einer vielfältigen Angebotslandschaft zur Durchsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Es sollen eine Reihe wichtiger Reformanliegen umgesetzt werden. Das Heimgesetz heißt nicht nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will konsequent die Rechte Pflegebedürftiger und behinderter Menschen als Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen stärken.
Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales Familie und Gesundheit vom 22.5.2014