Der Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in erster Lesung. Das neue Gesetz soll die Grundlagen dafür stärken, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Prävention und Gesundheitsförderung soll insbesondere auch in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Hierzu erhält die Soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Künftig soll, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, auch eine Feststellung zum Beratungsbedarf bezüglich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen zu erfolgen. In Pflegekursen, die die Pflegekassen kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, sollen präventive Aspekte mehr Bedeutung bekommen.