Rheinland-Pfalz macht ersten Schritt zur Pflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem am vergangenen Donnerstag erfolgten Ministerratsbeschluss zum Entwurf eines Heilberufsgesetzes ist ein weiterer Schritt zu einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz getan. „Die gewachsene Bedeutung der Kranken- und Altenpflege für das Gesundheitswesen erfordert eine Neubestimmung der Rolle der Pflegeberufe im Gesundheitswesen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten fordern die Berufsverbände der Pflege die Einrichtung einer Pflegekammer, damit die Pflege an der Weiterentwicklung ihres Berufsbildes entscheidend mitwirken kann“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. Die Landesregierung unterstütze die Einrichtung einer Landespflegekammer, wie sie für alle anderen Heilberufe bereits gang und gäbe sei.



Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden im Heilberufsgesetz geschaffen. Die Einrichtung einer Pflegekammer und die Berücksichtigung praktischer Erfahrungen in der Umsetzung des Heilberufsgesetzes haben in den letzten Jahren eine Neufassung des Heilberufsgesetzes notwendig gemacht. Die Beratungen im Landtag werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche aufgenommen.

Schweitzer sagte: „Das neue Heilberufsgesetz soll im Herbst 2014 verabschiedet und zum kommenden Jahr in Kraft treten. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist damit die erste Pflegekammer Deutschlands. Sie wird ihre Gründungsarbeit mit dem Gründungsausschuss im Jahr 2015 beginnen und ihre Arbeit als Interessenvertretung der Pflege zum Jahr 2016 aufnehmen können. Das Ziel, die Pflegeberufe zukünftig auf die gleiche Ebene der Selbstverwaltung der Berufsausübung wie die anderen Heilberufe zu stellen, rückt damit in greifbare Nähe.“

Quelle: Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie vom 5.6.2014

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