Rheinland-Pfalz schafft gesetzliche Grundlage: Pflegekammer kann kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer rheinland-pfälzische Landtag hat die Novelle des Heilberufsgesetzes einstimmig verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zur Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland zum 1. Januar 2015 geschaffen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, das Sozialministerium wird noch in diesem Jahr die Mitglieder des Gründungsausschusses berufen. Deren Aufgabe ist es, die Pflegekammer aufzubauen, alle beruflich Pflegenden (mit dreijährigem Berufsabschluss) zu registrieren und dann erste Wahlen zur Vertreterversammlung durchzuführen.

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