Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Gesetz geändert

RA Thorsten Siefarth - LogoAufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.

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