Vergangene Woche wurde der Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes vom Kabinett verabschiedet. Darin gab es, worauf der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hinweist, eine Klarstellung zu den Pflegesatzvereinbarungen. Die Pflegesätze sollen für das Jahr 2016 nicht wie ursprünglich geplant eingefroren werden. Auf diese Weise sollen die teil- und vollstationären Einrichtungen in die Lage versetzt werden, über erforderliche Anpassungen der Pflegesätze, beispielsweise aufgrund von Gehaltssteigerungen, zu verhandeln.
Zudem sei eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen, meldet der Verband: Bis Mitte 2020 soll ein Personalbemessungsverfahren auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und erprobt werden.