Pflegebedürftigkeit: Ab 1. Juli keine Wiederholungsbegutachtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. Die Vorbereitung für die Umstellung sind schon voll im Gang. Ab Januar 2017 werden dann alle Pflegebedürftigen entsprechend der vorliegenden Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Außerdem werden bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres keine Wiederholungsbegutachtungen bei bereits begutachteten Pflegebedürftigen mehr durchgeführt. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, weil er für die zweite Jahreshälfte mit einem erhöhten Aufkommen an Erstanträgen auf eine Pflegeeinstufung (noch nach dem alten System) rechnet.