Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität gem. § 113 SGB XI veröffentlicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgesundheitsminister hat die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind sie verbindlich. Sie können auch über die Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden. Die Maßstäbe und Grundsätze traten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 12.2.2019.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert