Seit dem 1.1.2019 gibt es einen neuen § 8 Abs. 8 SGB XI: Danach können ambulante und stationäre Pflegeunternehmen bis 2021 einen Zuschuss für digitale Anwendungen beantragen. Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro möglich. Zwar muss erst noch eine Richtlinie verabschiedet werden. Es spricht aber nichts dagegen, schon jetzt einen Antrag zu stellen.
Guten Tag,
haben Sie bereits Informationen zum Antragsverfahren „ Förderung von Digitalisierung“?
Beste Grüße
Leider gibt es noch keine näheren Informationen, da die Förderrichtlinie noch nicht verabschiedet ist. Es ist aber zu vermuten, dass dem Antrag zumindest eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag über die Investitionen beiliegen muss. Außerdem eine kurze Beschreibung der digitalen Anwendung. Aus dieser sollte deutlich werden, dass der bezweckte Grund für die Anschaffung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.