Umstellung auf Pflegegrade: Bundesversicherungsamt zieht positive Bilanz

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Seitdem werden anhand des Grades der Selbstständigkeit fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen ermittelt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen ist. Auch beim Besitzstandsschutz gab es nur wenig Fehlerfeststellungen. Etwas mehr Unstimmigkeiten wurden erkannt bei den Übergangsregelungen zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen. Den Bericht gibt es online beim BVA.

MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.

Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.