MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.

Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert