Unzulässig: Kassen nehmen Einblick in Patientenunterlagen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hatte in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 Datenschutzverstöße beim sogenannten Umschlagsverfahren festgestellt. Bei diesem Verfahren werden die Patientenunterlagen von den Ärzten in einen Umschlag gesteckt und über die Kassen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. An sich darf der Umschlag nur von den Mitarbeitern des MDK geöffnet werden. Viele Kassenmitarbeiter öffnen diese Umschläge nach den Feststellungen der Bundesdatenschutzbeauftragten aber dennoch. Das soll ab 2016 neu geregelt werden. Die Ärzte müssen die Dokumente dann direkt an den MDK übermitteln. Bis dahin sind beide Verfahren möglich.

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