Neuer Expertenstandard verfügbar

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Expertenstandard zur „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ ist ab sofort als Sonderdruck verfügbar. Er wurde auf der 9. Konsensus-Konferenz am 6. Oktober 2017 vorgestellt und konsentiert. Der neue Standard des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) kann hier online bestellt werden. Weitere Informationen zum Expertenstandard gibt es hier. Nur zu Erinnerung: Expertenstandards müssen in Pflegeunternehmen erst noch implementiert werden. Haftungsrechtlich entlasten sie die Pflege. Denn wer sich an den Standard hält, der muss sich diesbezüglich nicht entlasten. Insofern bleibt die Beweislast bei einem Zwischenfall grundsätzlich bei dem Pflegebedürftigen.

Gute Pflege? Schlechte Pflege? Was stimmt denn jetzt?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Antwort geben soll der 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Laut Pflege-Qualitätsbericht gibt es vor allem Mängel in der Heimversorgung, bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheits-entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. Die Ergebnisse im Detail (inkl. Download des Berichts) liefert der MDS auf seiner Webseite.

Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien seit dem 1.1.2018 in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoDer GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) überarbeitet. Sie wurden an die Regelungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Die überarbeiteten QPR (Teil 1 – ambulant (pdf, 3 MB), Teil 2 – stationär (pdf, 0,8 MB)) sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es geht u.a. um die stichprobenhafte Inaugenscheinnahme von Pflegebedürftigen und um die außerklinische Intensivpflege.

Fachkraftquote abschaffen? Heftige Diskussion!

RA Thorsten Siefarth - LogoBereits im August 2017 rüttelte Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an der Fachkraftquote von 50 Prozent. Sein Vorschlag: Zehn Prozent der Fachkraftquote könne ersetzt werden durch mindestens zweijährig ausgebildete Pflegekräfte. Nun hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nachgelegt und damit eine heftige Diskussion ausgelöst. Dessen Präsident Bernd Meurer sagte vor einer Woche, „dass das derzeitige System von festen Fachkraftquoten nicht zu halten ist.“ Und weiter: „Jede gut ausgebildete und klug eingesetzte Hilfskraft unterstützt Pflegebedürftige besser als eine Fachkraft, die nicht da ist.“ Der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann legte vor wenigen Tagen nach. Er kritisiert: „50 Prozent Fachkräfte sind nicht wissenschaftlich fundiert, sondern eine rein politische ,Wohlfühlquote‘.“ Beckmann fordert eine ehrlichere Diskussion und verlangt, man solle Kritikern nicht unterstellen, sie wollten die Qualität absenken.