Schon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.
Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.
Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.