Pflegeeinrichtungen: Erhebung von Indikatoren aufgeschoben

Qualitätskennzahlen (Indikatoren) geben an, ob eine Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen besser oder schlechter ist. Von der Pflicht zu deren Erhebung sind Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März entbunden. So sieht es eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Weitere Erläuterungen finden sich in den FAQ des aQua-Instituts. Danach haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:

  • eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
  • eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
  • keine Erhebung durchzuführen.

Schreiben stoppt Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.