Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.

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Ehemaliges Heimkind muss nicht für die Pflege der Mutter zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine heute pflegebedürftige Frau hatte ihre Tochter vor mehr als 50 Jahren in ein Säuglingsheim abgegeben. Bis zur Volljährigkeit wuchs die Tochter dann in einem Kinderheim auf. Zu ihrer Mutter hatte sie so gut wie keinen Kontakt. Nun wollte das Landratsamt von der heute 55-Jährigen eine Beteiligung an den Pflegekosten für die Mutter. Die Tochter sei für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Wie mehrere Medien unter Berufung auf dpa berichten, wurde das von dem Amtsgericht Offenburg in Hessen jedoch abgelehnt (Az. 4 F 142/17). Zwar hatte das Gericht im Mai noch einen Vergleich vorgeschlagen. Nachdem dieser aber gescheitert war, gab das Gericht nunmehr der Tochter Recht gegeben. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Muss Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einfließen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Eltern leben getrennt. Die gemeinsamen elfjährigen Zwillinge sind bei der Mutter, die gemeinsame vierzehnjährige Tochter beim Vater. Die Tochter verlangt von der Mutter Unterhalt. Diese erhält von der Pflegeversicherung für einen der beiden Zwillinge, der pflegebedürftig ist, Pflegegeld im höchsten Pflegegrad 5. Strittig war nun, ob dieses Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden muss. Nein, teilt das Oberlandesgericht Stuttgart aktuell mit (Urteil vom 3.8.2017, Az. 16 UF 118/17). Das ginge nur im Mangelfall. Die verschärfte Haftung greife hier jedoch nicht, da mit dem Vater ein gut verdienender Verwandter zur Verfügung stehe.

Tochter muss ihrem Vater keinen Unterhalt zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoManchmal sind Kinder auf Unterhaltszahlungen ihrer Eltern angewiesen. In späteren Jahren kann es auch umgekehrt sein und ein erwachsenes Kind muss für den Unterhalt eines bedürftigen Elternteils aufkommen. Zum Beispiel wenn es um die Finanzierung der pflegerischen Versorgung geht. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt aber die Unterhaltsverpflichtung einer erwachsenen Tochter verneint. Mehr lesen