Ehemaliges Heimkind muss nicht für die Pflege der Mutter zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine heute pflegebedürftige Frau hatte ihre Tochter vor mehr als 50 Jahren in ein Säuglingsheim abgegeben. Bis zur Volljährigkeit wuchs die Tochter dann in einem Kinderheim auf. Zu ihrer Mutter hatte sie so gut wie keinen Kontakt. Nun wollte das Landratsamt von der heute 55-Jährigen eine Beteiligung an den Pflegekosten für die Mutter. Die Tochter sei für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Wie mehrere Medien unter Berufung auf dpa berichten, wurde das von dem Amtsgericht Offenburg in Hessen jedoch abgelehnt (Az. 4 F 142/17). Zwar hatte das Gericht im Mai noch einen Vergleich vorgeschlagen. Nachdem dieser aber gescheitert war, gab das Gericht nunmehr der Tochter Recht gegeben. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Tochter muss ihrem Vater keinen Unterhalt zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoManchmal sind Kinder auf Unterhaltszahlungen ihrer Eltern angewiesen. In späteren Jahren kann es auch umgekehrt sein und ein erwachsenes Kind muss für den Unterhalt eines bedürftigen Elternteils aufkommen. Zum Beispiel wenn es um die Finanzierung der pflegerischen Versorgung geht. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt aber die Unterhaltsverpflichtung einer erwachsenen Tochter verneint. Mehr lesen