Artikel des Monats zum kostenlosen Download: Haftung von Betreuern für Pflegekosten

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder kommt es vor, dass Pflegeunternehmen auf ihren Rechnungen an die Pflegebedürftigen sitzen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen allerdings die Betreuer bzw. Bevollmächtigten dafür geradestehen. Wann das der Fall ist, darüber klärt mein Artikel des Monats Dezember auf. Hier zum kostenlosen Download.

Neuer „Artikel des Monats“: Rückzahlung von Sozialhilfe durch die Erben

RA Thorsten Siefarth - LogoIm „Artikel des Monats“ geht es im November 2018 um die Rückzahlung von Sozialhilfe. Manchmal müssen sogar die Erben das Portemonnaie aufmachen. Mein Beitrag klärt auf: Sozialhilfe: Wann die Erben Kosten erstatten müssen! Den Artikel gibt es unter dem voranstehenden Link zum kostenlosen Download.

Neuer Artikel des Monats zum kostenlosen Download: Kosten eines Betreuers

RA Thorsten Siefarth - LogoViele sind überrascht, wenn vom Betreuungsgericht eine Rechnung ins Haus flattert. Juristen nennen sie Kostenfestsetzung. Darin werden die Kosten ausgewiesen, die der Betreuer von der betreuten Person verlangen darf. Außer den Kosten für den Betreuer fallen aber auch noch Kosten für das Gerichtsverfahren an. Erschrocken fragen sich die Betreuten: Muss ich das alles zahlen? Die Antwort gibt der soeben eingestellte Artikel des Monats: Wer muss den Betreuer bezahlen? Und was kostet er? (pdf, 2,1 MB) Der Beitrag entstammt dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Herzlichen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Häusliche Krankenpflege: Bis zur Ablehnung muss die Kasse zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoÄrzte können Behandlungspflege verordnen, die dann durch einen Pflegedienst zu Hause beim Patienten erbracht wird. Zum Beispiel die Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung. Was mancher nicht weiß: Selbst wenn die Krankenkasse die ärztlich verordnete Maßnahmen ablehnt, so muss sie immerhin bis zum Datum ihrer ablehnenden Entscheidung die Kosten dafür übernehmen. So steht es in § 6 Abs. 6 der Richtlinie über die Häusliche Krankenpflege. Voraussetzung ist in diesem Fall aber, dass die Verordnung spätestens am dritten Werktag nach der Ausstellung bei der Kasse vorliegt. Hier sind vor allem die Pflegedienste in der Pflicht, die Verordnungen zügig weiterzuleiten.