Der Kläger musste rund um die Uhr versorgt werden. Dazu hatte er die häusliche Pflege in Absprache mit der Krankenkasse im Arbeitgebermodell selbst organisiert. Die Kosten für die Assistenzkräfte wurden von der Kasse grundsätzlich übernommen. Im Mai und Juni 2013 war der Kläger jedoch zu einem Krankenhausaufenthalt gezwungen. Die Kasse hat es für diese Zeit abgelehnt, die Kosten der häuslichen Krankenpflege zu übernehmen. Wie die Vorinstanzen so hat nun auch das Bundessozialgericht dem Kläger Recht gegeben und die Kasse zur Kostenübernahme verpflichtet (Urteil vom 10. November 2022, Az. B 3 KR 15/20 R). Entscheidend sei, so das Gericht, dass die häusliche Krankenpflege nur durch die im Arbeitgebermodell beschäftigten Pflegekräfte bedarfsdeckend organisiert werden konnte. Terminvorschau und -bericht gibt es hier. Das Urteil lässt sich hier abrufen.
Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob
Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. 5 AZR 108/22). Mehr Infos bei Legal Tribune Online.
Neue Podcastfolge online (jetzt auch auf Youtube): Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es jetzt auch auf Youtube. Nach und nach stelle ich dort auch die älteren Folgen ein.
Im aktuellen Podcast geht es um das neue Hinweisgeberschutzgesetz: Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich, gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und -nehmende unbedingt achten müssen.
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Bestimmte Leistungen der Kassen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden
Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien geregelt. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Richtlinien treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.