Aktuelles Urteil zum Elternunterhalt: Wenn Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen

Ein Kind muss grds. erst dann für die Pflegekosten eines Elternteils zahlen, wenn es jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdient. Das ist im Unterhaltsrecht geregelt (Elternunterhalt). Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden: Die Grenze liegt netto bei 5.000 bis 5.500 Euro. Mehr Infos gibt es bei der FAZ. Beschluss des OLG München vom 6. März 2024, Az. 2 UF 1201/23 e (Urteil im Volltext).

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