Ein Kind muss grds. erst dann für die Pflegekosten eines Elternteils zahlen, wenn es jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdient. Das ist im Unterhaltsrecht geregelt (Elternunterhalt). Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden: Die Grenze liegt netto bei 5.000 bis 5.500 Euro. Mehr Infos gibt es bei der FAZ. Beschluss des OLG München vom 6. März 2024, Az. 2 UF 1201/23 e (Urteil im Volltext).
Oberlandesgericht München
Patient zu lange am Leben erhalten: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen
Dem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen
Tod nach Umzug ins Pflegeheim: Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Über diese Frage entschied des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 22.3.2017, Az. 31 AR 47/17). Danach ist das Nachlassgericht am Ort des Pflegeheims für die Testamentseröffnung zuständig. Jedoch nur, wenn der Erblasser beim Umzug ins Heim noch geschäftsfähig war. Andernfalls bleibt das Gericht am ehemaligen Wohnort zuständig. Ein erzwungener oder willenlos begründeter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung darf nicht zu einem Zuständigkeitswechsel der Gerichte führen. Ansonsten könnten Angehörige oder Betreuer manipulierend eingreifen. Denn der letzte gewöhnliche Aufenthalt hat auch Auswirkungen auf das anzuwendende Recht.