Urteil: Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern haben keinen Anspruch auf Corona-Bonus

Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 23.04.2024, Az. 8 K 615/23). Die Begründung des Gerichts: § 26e Krankenhausgesetz regelt, dass die Auszahlung der Sonderzahlung nur an „Pflegefachkräfte“ zu erfolgen hat. Der Wortlaut sei eindeutig. Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belege, dass der Gesetzgeber nur Pflegefachkräfte erfassen wollte. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass man sich eine gerechtere Ausgestaltung vorstellen könne. Allerdings dürfe der Gesetzgeber eine Bonuszahlung auf einen bestimmten Personenkreis beschränken.

Beschäftigte eines Seniorenheims müssen weiterhin medizinische Maske tragen

Der Betreiber eines Seniorenpflegeheims hatte geimpfte oder genesene Beschäftigte von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat im einstweiligen Rechtsschutz jedoch entschieden: Die Beschäftigten müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen (Beschluss vom 15. November 2021, Az. 15 B 5844/21). Ein anderes Verständnis sei nicht mit dem Wortlaut der niedersächsischen Corona-Verordnung vereinbar, so das Gericht. Die Maskenpflicht entspreche auch dem Zweck der Verordnung, nämlich dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung. Insbesondere könnten sich auch vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und die Infektion wiederum auf andere übertragen. Eine COVID-19-Erkrankung stelle überdies gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims als besonders vulnerable Gruppe eine große Gefahr dar. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.

Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus jetzt auch in Pflegeunternehmen

Was bisher für Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern galt, soll nun auch in ambulanten und stationären Pflegeunternehmen greifen: Die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatuts oder zu einer überstandenen Covid-Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber. Das hat der Bundestag gestern beschlossen. Die Pflicht soll aber nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestehen. Es bleibt außerdem dabei, dass es keine Impfpflicht gibt. Detaillierte Infos gibt es bei Legal Tribune Online.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege aktualisiert

Am 7. Juni 2021 hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege aktualisiert. Dieser ist nun gleichgezogen mit den Vorgaben für die stationäre Pflege. Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversionen. Mehr lesen