Beschäftigte eines Seniorenheims müssen weiterhin medizinische Maske tragen

Der Betreiber eines Seniorenpflegeheims hatte geimpfte oder genesene Beschäftigte von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat im einstweiligen Rechtsschutz jedoch entschieden: Die Beschäftigten müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen (Beschluss vom 15. November 2021, Az. 15 B 5844/21). Ein anderes Verständnis sei nicht mit dem Wortlaut der niedersächsischen Corona-Verordnung vereinbar, so das Gericht. Die Maskenpflicht entspreche auch dem Zweck der Verordnung, nämlich dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung. Insbesondere könnten sich auch vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und die Infektion wiederum auf andere übertragen. Eine COVID-19-Erkrankung stelle überdies gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims als besonders vulnerable Gruppe eine große Gefahr dar. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.

Urteil: Maskenverweigerin durfte gekündigt werden

Das Arbeitsgericht Cottbus hat die Kündigung einer Logopädin für rechtens erklärt (Urt. v. 17. Juni 2021, Az. 11 Ca 10390/20). Diese hatte sich strikt geweigert, eine Maske zum Schutz vor COVID-19-Infektionen zu tragen. Die Leitsätze des Gerichts: 1. In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen. 2. Aus einem Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines MNS muss hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund eines MNS zu erwarten sind. 3. Besteht aufgrund einer wirksamen Befreiung von der MNS-Pflicht oder aufgrund der Weigerung des Tragens keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb, ist eine Kündigung i. d. R. gerechtfertigt. Mehr Infos gibt es hier. Das Urteil im Volltext ist im Landesportal von Brandenburg abrufbar.