SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege aktualisiert

Am 7. Juni 2021 hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege aktualisiert. Dieser ist nun gleichgezogen mit den Vorgaben für die stationäre Pflege. Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversionen. Mehr lesen

Impfpflicht gegen Masern für Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege

Impfung mit Spritze an der Schulter

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Danach müssen bestimmte Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Betroffen sind Pflegekräfte, die in der ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen eingesetzt sind. Die betreffenden Personen müssen den Leitungen der Einrichtungen vor Beginn ihrer Betreuung oder Tätigkeit einen Nachweis über den Impfschutz vorlegen. Wer am 1. März 2020 bereits betreut wird oder tätig ist, muss den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen falscher Angaben in der Dokumentation

Schild mit der Aufschrift "Time to say goodbye"

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist eine Seltenheit, dass Arbeitsrichter eine außerordentliche Kündigung einmal durchgehen lassen. So aber geschehen in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Eine Pflegekraft hatte in der Pflegedokumentation eingetragen, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sein will. Ihr konnte jedoch nachgewiesen werden, dass sie nur telefonischen Kontakt hatte. Mehr lesen