Pflegedokumentation
Entbürokratisierte Pflegedokumentation: Jetzt sind die Trägerverbände verantwortlich
Zum 1. November 2017 ist die Verantwortung für das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergegangen. Diese werden zukünftig das Ein-STEP-System, welches erfolgreich bereits in über der Hälfte der Pflegeeinrichtungen in Deutschland eingesetzt wird, gemeinsam steuern. Die Pflegebeauftragte sowie das Bundesgesundheitsministerium übernehmen die Schirmherrschaft. Die bisherige Projektleiterin und ehemalige Ombudsfrau für Bürokratieabbau, Elisabeth Beikirch, bleibt als Expertin und Beraterin für das Projekt erhalten. Unter www.ein-step.de werden weiterhin alle Informationen und Dokumente rund um die entbürokratisierte Pflegedokumentation zur Verfügung stehen. Dort sind auch die neuen Kontaktdaten zu finden.
Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe
„Heilberufe – Das Pflegemagazin“ (aus dem Springer Medizin Verlag) hat im April ein Spezialheft herausgebracht. Es ist randvoll mit vielen Infos zum Pflegestärkungsgesetz, zur Pflegedokumentation, zum Pflegeberufegesetz und zum Thema „Vorsorge treffen“. Dort findet sich auch ein Beitrag von mir: „Neue Strafvorschrift: Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe“. Das Heft (Inhaltsverzeichnis) können Sie zum Preis von 9,90 Euro (inkl. Versand und MwSt.) hier bestellen.
Effizientere Pflegedokumentation: Auch Petitionsausschuss macht Druck!
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.