Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen

Petition hat Erfolg: Einsatz externer Hilfsmittelberater der GKV wird überprüft!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition fordert, die Praxis des Einsatzes von externen Hilfsmittelberatern durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu ändern. Der Petitionsausschuss sah das ähnlich und beschloss, die Petition an das Bundesgesundheitsministerium zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Angelegenheit soll dort überprüft werden und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden. Mehr lesen

Effizientere Pflegedokumentation: Auch Petitionsausschuss macht Druck!

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.