Am Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen.
600 Praxisstunden auf 1400 erweiterbar
„Die Grundausbildung der Fertigkeiten ist in vollem Umfang gewährleistet“, befand hingegen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Während derzeit im Verlauf der spezialisierten Ausbildung 700 Praxisstunden verpflichtend seien, finde sich in den Entwürfen für ein geändertes Pflegeberufegesetz ein Minimum von 600 Praxisstunden, „erweiterbar auf 1.400 Stunden“. Dass nach der Ausbildung Weiterbildungen folgen, wie derzeit auch, werde sich nicht ändern, sagte Gröhe. „Es wird aber zu einer Vertiefung bei der Ausbildung kommen“, prognostizierte er.
Pflegekräfte müssen nachlernen
Das sah die Petentin, die als Kinderkrankenschwester am Universitätsklinikum Gießen arbeitet, anders. Das Eckpunktepapier stelle nicht die notwendige Spezialisierung für die Kinderkrankenpflege heraus. Durch die „Kann-Regelung“ werde es Ausbildungseinrichtungen geben, die nur die Mindestzahl an Praxisstunden stattfinden lassen würden. So müssten examinierte Pflegekräfte nach der Ausbildung noch nachlernen, sagte Otte. Sie plädierte dafür, 1.600 Praxisstunden als Minimum festzuschreiben.
Modellprojekte „nicht korrekt zusammengefasst“
Den Verweis des Ministers auf erfolgreiche Modellprojekte, die gezeigt hätten, dass Generalistik richtig sei, ließ Otte nicht gelten. Von Kinderkrankenpflegern seien die Modellprojekte immer negativ bewertet worden, sagte sie. Dennoch seien sie schlussendlich als positive Empfehlung zusammengefasst worden. „Das wird der Sache nicht gerecht“, so die Petentin, die die Befragung als „nicht repräsentativ“ und „nicht korrekt zusammengefasst“ bezeichnete.
Quelle: heute im bundestag vom 11.4.2016