Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit sollen vor allem die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Etliche Verbände lehnen die Generalistik jedoch grundlegend ab.



Pro und Contra

Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) meint dazu: „Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker.“

Kritiker sehen durch die Reform die Gefahr, dass Pflegekräfte in die Krankenhäuser abwandern. Sie befürchten außerdem, dass die spezifischen Anforderungen bei der Altenpflege unter die Räder kommen. Zudem würden die Auszubildenden nach Abzug von Urlaub und anderen Fehlzeiten nur noch zwanzig Wochen in drei Jahren im Ausbildungsbetrieb sein.

Ob Kritiker oder Befürworter: Alle erwarten mit Spannung die begleitende Verordnung. Denn diese entscheidet maßgeblich darüber, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll.

Wechsel soll erleichtert werden

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.

Pflegeausbildung auch an der Hochschule

Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, zu der ein Zugang sowohl mit einem mittleren Schulabschluss, als auch bei Vorliegen weiterer Qualifikationen mit Hauptschulabschluss sowie mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich ist, sieht der Gesetzentwurf eine bundesgesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung vor.

Außerdem will das neue Gesetz auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das Schulgeld wird abgeschafft.

2018 soll es losgehen

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten.

Aufgrund des in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels soll die im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ eingeführte Möglichkeit einer dreijährigen Umschulungsförderung bis zum Start der neuen Pflegeausbildung in einem gesonderten Verfahren verlängert werden.

 

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