Gesetz kommt schneller als gedacht: Kontrolle von Pflegediensten wird intensiviert

RA Thorsten Siefarth - LogoWie Dirk Banse, Anette Dowideit in der WELT berichten, soll bereits am Dienstag bei einer vorgezogenen Sitzung im Kabinett der Gesetzentwurf für  das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet werden. Darin soll es auch darum gehen, dem Abrechnungsbetrug bei den Pflegediensten entgegenzuwirken. Unter anderem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen dürfen. Dabei soll es nicht mehr darauf ankommen, ob die Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen. Bislang ist eine Kontrolle solcher Pflegedienste nicht möglich, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Krankenkassen sollen außerdem Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung), Pflegekassen Leistungen nach SGB V (Krankenversicherung) prüfen können.

Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe

RA Thorsten Siefarth - Logo„Heilberufe – Das Pflegemagazin“ (aus dem Springer Medizin Verlag) hat im April ein Spezialheft herausgebracht. Es ist randvoll mit vielen Infos zum Pflegestärkungsgesetz, zur Pflegedokumentation, zum Pflegeberufegesetz und zum Thema „Vorsorge treffen“. Dort findet sich auch ein Beitrag von mir: „Neue Strafvorschrift: Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe“. Das Heft (Inhaltsverzeichnis) können Sie zum Preis von 9,90 Euro (inkl. Versand und MwSt.) hier bestellen.

Verdi stellt Gutachten vor: Gesetzliche Personalbemessung in der Altenpflege

RA Thorsten Siefarth - LogoJe nach Bundesland ist das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Ausstattung mit Pflegefachkräften (Fachkraftquote) recht unterschiedlich. Verdi hat dazu ein Gutachten (pdf, 965 kB) der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda in Auftrag gegeben und nun vorgelegt. Darin geht es um die Wirkung von gesetzlicher Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Die Wissenschaftler schlagen vor, den im Pflegestärkungsgesetz I eingerichteten Pflegevorsorgefonds in einem Pflegepersonalfonds umzuwidmen. Dieser soll das Personal finanzieren, das seit dem 1. Januar 2016 neu eingestellt ist und in der direkten Pflege eingesetzt wird. Interessant dazu ist auch ein aktueller Artikel auf der Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte pflegebetroffene Menschen (BIVA): Personalbemessung und Fachkräftemangel im Pflegeheim.