Folge 14 vom 24. Januar 2023: Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich, gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und -nehmende unbedingt achten müssen.
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