Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.