Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen? Verfassungsbeschwerde von sieben Personen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Sozialverband VdK unterstützt sieben Personen bei deren Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer müssen aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Sie befürchten dort Grundrechtsverletzungen und ziehen deswegen nach Karlsruhe.



„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor. Wir können deshalb nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden. Dazu kommt eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen. Die aktuellen Maßnahmen, die im Pflegestärkungsgesetz gebündelt sind, genügen nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern.“

Im ersten Schritt wird nun in Karlsruhe die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft, die Dauer des Verfahrens lässt sich noch nicht vorhersagen. „Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den wir beschreiten“, so Mascher, „aber der VdK wird alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt.“

Quelle: Pressemitteilung des VdK vom 8.11.2014

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