Urteil: Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern haben keinen Anspruch auf Corona-Bonus

Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 23.04.2024, Az. 8 K 615/23). Die Begründung des Gerichts: § 26e Krankenhausgesetz regelt, dass die Auszahlung der Sonderzahlung nur an „Pflegefachkräfte“ zu erfolgen hat. Der Wortlaut sei eindeutig. Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belege, dass der Gesetzgeber nur Pflegefachkräfte erfassen wollte. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass man sich eine gerechtere Ausgestaltung vorstellen könne. Allerdings dürfe der Gesetzgeber eine Bonuszahlung auf einen bestimmten Personenkreis beschränken.

Urteil: Corona-Einmalzahlung auch für Heimbewohner

Wer Sozialhilfe erhielt, der hatte für Mai 2021 Anspruch auf eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die Stadt Freiburg hatte einem Heimbewohner die Auszahlung jedoch versagt, weil er nur Hilfe zur Pflege und keine Grundsicherung erhalten hatte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat aber nun in zweiter Instanz bestätigt: Auch Heimbewohner haben Anspruch auf die Corona-Einmalzahlung, selbst wenn sie zwar keine Grundsicherung erhalten, aber im Rahmen der Hilfe zur Pflege einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale bezogen haben. Hier gibt es die Pressemitteilung. Und hier das Urteil im Volltext.