Private Pflegeversicherung: Nicht für alle sinnvoll

RA Thorsten Siefarth - LogoWer für den Pflegefall im Alter finanziell vorsorgen will, erwägt oft eine Pflegezusatzversicherung. Diese soll die Versorgungslücke schließen, wenn das Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse und der eigenen Rente nicht für die Pflegekosten reicht. Doch Pflegezusatzversicherungen sind nicht für alle sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach der Untersuchung von 31 Pflegetagegeldtarifen und vier Pflegekostentarifen in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Mehr lesen

Beförderung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Ratgeber der Berufsgenossenschaft hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Fassung ihrer Informationsbroschüre zur sicheren Beförderung von Menschen mit Behinderungen herausgebracht. Der stark nachgefragte Ratgeber wurde aktualisiert und um neue Themenaspekte erweitert. Mehr lesen

Stiftung Warentest checkt private Pflegeversicherungen – Pflege-Bahr nicht ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoGute private Pflegeversicherungen schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall, die aktuell in den meisten Fällen je nach Pflegestufe 540 und mehr als 2000 Euro pro Monat betragen kann. Bei einem Test von privaten Pflegeversicherungen fand die Stiftung Warentest für ihre beiden Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren insgesamt 5 „sehr gute“ und 78 „gute“ Angebote. Außerdem schauten sie sich die Pflege-Bahr-Tarife für Neukunden unterschiedlichen Alters an. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Sie können auch unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abgerufen werden.

Nicht ausreichend ist der sogenannte Pflege-Bahr. Die Leistungen dieses Tarifs reichen nicht aus, um den Bedarf bei Pflegebedürftigkeit über alle Pflegestufen hinweg zu decken. Allerdings bekommen Ältere oder bereits kranke Menschen häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante. Denn hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Nur wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt keinen Vertrag mehr. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich das Geld von den Kindern zurück. Wie viel diese zahlen müssen und ob ihre eigene Altersvorsorge dabei angetastet werden darf, listet Finanztest anhand von Beispielrechnungen auf.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 14.4.2015

Unlauterer Wettbewerb bei Pflege- und Sterbegeldversicherung: Kasse lenkt ein

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Außendienstmitarbeiterin der Barmenia Lebensversicherung a. G. warb per Post mit einem persönlich adressierten Brief für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung zum moderaten Preis und ohne Gesundheitsprüfung. Der Sendung beigelegt war bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss. Das Angebot galt nur wenige Wochen. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Versicherung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab und erwirkte die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Mehr lesen