Urteil: Bei Übergang zur Familienversicherung die Formalien beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine private Pflegeversicherung will von einem Mann noch zurückliegende Beiträge. Doch der wendet ein, er sei schon längere Zeit arbeitslos und nunmehr bei der DAK gesetzlich pflegeversichert. Zum Nachweis legt er einen Bescheid über Arbeitslosengeld II vor. Darin steht, dass er über die Familienversicherung bei seiner Frau mitversichert ist. Wie aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts deutlich wird, reicht das jedoch nicht aus (9.8.2018, Az. L 8 P 30/18). Begründung: Der Mann konnte kein Kündigungsschreiben gegenüber der privaten Versicherung vorlegen. Und auch keinen Nachweis der neuen Kasse, dass er dort versichert ist. Beide Formalien sind nach § 205 VVG aber unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung. Der Mann muss die noch offenen Beiträge also zahlen.

Private Pflegeversicherung: Gutachten zur Pflegebedürftigkeit jetzt leichter angreifbar!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gutachten des von den Privatversicherern beauftragten Dienstleisters „MedicProof“ werden den MDK-Gutachten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichgestellt. Damit sind beide Gutachten auf die gleiche Art und Weise angreifbar. Die Sozialgerichte sind also nicht mehr an die „MedicProof“-Gutachten gebunden. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen

Stiftung Warentest checkt private Pflegeversicherungen – Pflege-Bahr nicht ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoGute private Pflegeversicherungen schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall, die aktuell in den meisten Fällen je nach Pflegestufe 540 und mehr als 2000 Euro pro Monat betragen kann. Bei einem Test von privaten Pflegeversicherungen fand die Stiftung Warentest für ihre beiden Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren insgesamt 5 „sehr gute“ und 78 „gute“ Angebote. Außerdem schauten sie sich die Pflege-Bahr-Tarife für Neukunden unterschiedlichen Alters an. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Sie können auch unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abgerufen werden.

Nicht ausreichend ist der sogenannte Pflege-Bahr. Die Leistungen dieses Tarifs reichen nicht aus, um den Bedarf bei Pflegebedürftigkeit über alle Pflegestufen hinweg zu decken. Allerdings bekommen Ältere oder bereits kranke Menschen häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante. Denn hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Nur wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt keinen Vertrag mehr. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich das Geld von den Kindern zurück. Wie viel diese zahlen müssen und ob ihre eigene Altersvorsorge dabei angetastet werden darf, listet Finanztest anhand von Beispielrechnungen auf.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 14.4.2015