Pflegedienst kann rückwirkend Vergütungsvereinbarung verlangen

Für häusliche Krankenpflege ist im Idealfall ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung notwendig. Aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (14. Juli 2022, Az. B 3 KR 1/22 R) ergibt sich aber: Wenn kein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde, dann kann – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Pflegedienst für einen zurückliegenden Zeitraum (!) eine Vergütungsvereinbarung verlangen. Ganz generell gilt: Sowohl Versorgungsverträge als auch Vergütungsvereinbarungen können rückwirkend abgeschlossen werden. Das relative komplexe Verfahren sowie das Urteil werden hier näher erläutert.

Mistelpräparate: Nur in bestimmten Fällen muss die Kasse zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoApothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M sind von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, darin sind Ärzte, Krankenhäuser und Kassen vertreten) kann dieses anthroposophische Medikament aber ausnahmsweise zulassen. Was er auch getan hat, jedoch nur für die palliative Therapie. Mehr lesen

Bundessozialgericht: Private Krankenkasse muss Umbau einer Dusche bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, dann muss die Krankenkasse eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Hier ging es um den Umbau einer Dusche. Und die Frage, ob dadurch die häusliche Pflege „erheblich erleichtert“ wird. Das Bundessozialgericht hat dazu die Urteile der beiden ersten Instanzen aufgehoben, und die Kasse dazu verpflichtet, den Umbau zu zahlen. Mehr lesen

Private Pflegeversicherung: Gutachten zur Pflegebedürftigkeit jetzt leichter angreifbar!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gutachten des von den Privatversicherern beauftragten Dienstleisters „MedicProof“ werden den MDK-Gutachten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichgestellt. Damit sind beide Gutachten auf die gleiche Art und Weise angreifbar. Die Sozialgerichte sind also nicht mehr an die „MedicProof“-Gutachten gebunden. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen