Krankenkasse muss 73jährigem Mann keine Perücke zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit seinem 45. Lebensjahr leidet ein Mann aus Rheinland-Pfalz krankheitsbedingt an völliger Haarlosigkeit. Die gesetzliche Krankenversicherung hatte ihn bis zum Alter von 68 Jahren immer wieder mit einer Perücke versorgt. Als er mit 73 Jahren dann erneut einen Antrag stellt, lehnt die Kasse ab. Zu Recht, wie kürzlich das Bundessozialgericht entschieden hat. Das Gericht stellt dabei vor allem auf das Alter ab. Mehr lesen