Bundessozialgericht: Reparatur eines Treppenlifts kann Neuanschaffung gleichkommen

RA Thorsten Siefarth - LogoFür einen Treppenlift zahlen Pflegekassen, bzw. das Sozialamt nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss (zurzeit bis zu 4.000 Euro). Es handelt sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Wenn der Betrag noch nicht verbraucht ist, kann man den Restbetrag auch für Reparaturen verwenden. Außerdem weist das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung auf Folgendes hin (25.1.2017, Az. B 3 P 2/15 R): Wurde bereits der maximale Zuschuss für die Maßnahme bezahlt, dann kann kein Geld mehr für eine Reparatur beansprucht werden. Kommt eine Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aber einer Neu- oder Ersatzbeschaffung gleich, dann kann dies als neue wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten. Das macht dann einen erneuten Zuschuss möglich.

Urteil zu nicht aufgebrauchtem Zuschuss der Pflegekasse

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekassen zahlen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom Mittwoch (Az. B 3 P 4/16 R) darauf hingewiesen, dass dieser nicht nur für die Maßnahme als solche, sondern auch für Reparaturen verwendet werden kann. Außerdem kann ein noch nicht verbrauchter Betrag auch später noch abgerufen werden. Allerdings kann die Pflegekasse Bagatellbeträge von der Bezuschussung generell ausschließen. Konkret ging es um die Reparaturkosten für ein elektrisches Türöffnungssystem.

Bundessozialgericht: Private Krankenkasse muss Umbau einer Dusche bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, dann muss die Krankenkasse eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Hier ging es um den Umbau einer Dusche. Und die Frage, ob dadurch die häusliche Pflege „erheblich erleichtert“ wird. Das Bundessozialgericht hat dazu die Urteile der beiden ersten Instanzen aufgehoben, und die Kasse dazu verpflichtet, den Umbau zu zahlen. Mehr lesen