Private Pflegeversicherung: Nicht für alle sinnvoll

RA Thorsten Siefarth - LogoWer für den Pflegefall im Alter finanziell vorsorgen will, erwägt oft eine Pflegezusatzversicherung. Diese soll die Versorgungslücke schließen, wenn das Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse und der eigenen Rente nicht für die Pflegekosten reicht. Doch Pflegezusatzversicherungen sind nicht für alle sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach der Untersuchung von 31 Pflegetagegeldtarifen und vier Pflegekostentarifen in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Mehr lesen

Stiftung Warentest prüft Vermittlungsagenturen für Personal aus Osteuropa

RA Thorsten Siefarth - LogoDen Bedarf klären, Hilfe organisieren und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, das sind die wesentlichen Aufgaben von Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte in der Pflege. Die Stiftung Warentest hat sich 13 bundesweit tätige Agenturen genauer angesehen. Dabei stand im Fokus, wie gut sie ihre Kernaufgaben erledigen, und auch, wie die Verträge gestaltet sind, die der Kunde abschließt. Kurz: Können sie die Weichen für eine gute Betreuung und Pflege stellen? Sie können – aber sie können auch noch Einiges verbessern. Mehr lesen

Stiftung Warentest checkt private Pflegeversicherungen – Pflege-Bahr nicht ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoGute private Pflegeversicherungen schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall, die aktuell in den meisten Fällen je nach Pflegestufe 540 und mehr als 2000 Euro pro Monat betragen kann. Bei einem Test von privaten Pflegeversicherungen fand die Stiftung Warentest für ihre beiden Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren insgesamt 5 „sehr gute“ und 78 „gute“ Angebote. Außerdem schauten sie sich die Pflege-Bahr-Tarife für Neukunden unterschiedlichen Alters an. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Sie können auch unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abgerufen werden.

Nicht ausreichend ist der sogenannte Pflege-Bahr. Die Leistungen dieses Tarifs reichen nicht aus, um den Bedarf bei Pflegebedürftigkeit über alle Pflegestufen hinweg zu decken. Allerdings bekommen Ältere oder bereits kranke Menschen häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante. Denn hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Nur wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt keinen Vertrag mehr. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich das Geld von den Kindern zurück. Wie viel diese zahlen müssen und ob ihre eigene Altersvorsorge dabei angetastet werden darf, listet Finanztest anhand von Beispielrechnungen auf.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 14.4.2015